Allgemeine Geschäftsbedingungen & Annex: Regelungen zum Anbieterwechsel
Inhaltsverzeichnis
A. Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Geltungsbereich und Definitionen
- Leistungspflichten des Anbieters
- Anpassung von Leistungen
- Prozedere des Vertragsschlusses
- Gewährung von Nutzungsrechten durch den Anbieter
- Gewährung von Nutzungsrechten durch den Kunden
- Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten des Kunden
- Prüfung und Restriktion von Inhalten
- Vergütungshöhe und Zahlungskonditionen
- Laufzeit der Vereinbarung und Kündigung
- Providerwechsel
- Haftung für Sach- und Rechtsmängel
- Haftungsumfang
- Freistellung von Haftungsansprüchen
- Vertraulichkeitsvereinbarung
- Modifikation der AGB
- Rechtswahl und Gerichtsstand
A. Annex: Regelungen zum Anbieterwechsel
- Anwendungsbereich
- Definitionen
- Informationen vor Vertragsschluss
- Strategie für Wechsel und Ausstieg
- Initiierung des Wechselvorgangs
- Zeitraum des Übergangs
- Dienstleisterpflichten während der Umstellung
- Mitwirkungspflichten des Kunden
- Datenrückgewinnung und endgültige Entfernung
- Kosten für den Wechselvorgang und Austrittsgebühren
- Abschluss des Wechselprozesses
- Beendigung des Vertragsverhältnisses
A. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1) Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Bilderladen GmbH (nachfolgend „Anbieter“) sind maßgeblich für sämtliche Vereinbarungen über Dienstleistungen im Sektor Software-as-a-Service (nachfolgend „SaaS“), welche ein Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Anbieter bezüglich der auf dessen Webpräsenz aufgeführten Leistungen eingeht. Vertragsgegenstand ist die entgeltliche Bereitstellung von Softwareanwendungen (nachfolgend „Software“) in digitaler Form über das Internet sowie die Einräumung von Speicherkapazitäten auf den Serverstrukturen des Anbieters, zeitlich begrenzt auf die Dauer der Vertragslaufzeit. Der Einbeziehung eigener Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen, sofern keine abweichende Individualabrede getroffen wurde.
1.2 Ein Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, welche bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit agiert.
1.3 Innerhalb der Software können Verknüpfungen zu Services von Drittanbietern implementiert sein. Diese AGB finden keine Anwendung auf Dienste, die nicht vom Anbieter selbst, sondern von einem externen Dritten erbracht werden. Dies bleibt auch dann bestehen, wenn die Dienste unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden oder deren Inanspruchnahme eine Registrierung beim Anbieter voraussetzt. In diesen Fällen gelten ausschließlich die AGB des jeweiligen Drittanbieters bzw. die gesetzlichen Vorgaben im direkten Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Dritten. Der Anbieter stellt hierbei lediglich den technischen Zugang zu diesen Services bereit.
2) Leistungen des Anbieters
2.1 Der Anbieter stellt dem Kunden für den Zeitraum der vereinbarten Vertragslaufzeit Software in digitaler Form über das Internet bereit. Zu diesem Zweck ermöglicht er dem Kunden den Zugriff auf die Software, wobei diese auf dem Server des Anbieters verbleibt. Die genauen Funktionalitäten sowie die technischen Spezifikationen der Software sind in der Leistungsbeschreibung auf der Internetseite des Anbieters detailliert aufgeführt. Der Anbieter ist lediglich verpflichtet, die Software mit den dort definierten Merkmalen bereitzustellen. Insbesondere gehört nicht zum Pflichtenkreis des Anbieters die Erstellung oder Aufrechterhaltung der Datenfernverbindung zwischen der IT-Infrastruktur des Kunden und dem Serverstandort des Anbieters.
2.2 Die Software wird durch den Anbieter in unregelmäßigen Abständen aktualisiert. Demzufolge erhält der Kunde lediglich ein Recht zur Nutzung der Software in der jeweils aktuellsten Version. Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf die Herbeiführung oder Beibehaltung eines spezifischen Zustands der Software besteht hingegen nicht.
2.3 Der Anbieter stellt dem Kunden für die Nutzung der Software ein begrenztes Speichervolumen auf seinen Servern zur Verfügung. Die exakte Größe des Speichers ist der Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters zu entnehmen.
2.4 Der Anbieter erbringt die genannten Leistungen mit einer Verfügbarkeit von insgesamt 98 %. Die Berechnung der Verfügbarkeit erfolgt auf Basis der Zeit, die im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfällt, abzüglich notwendiger Wartungszeiten. Wartungsarbeiten wird der Anbieter, sofern realisierbar, in Zeiten mit geringer Nutzungsintensität durchführen.
2.5 Der Anbieter ergreift Maßnahmen zur Datensicherung, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Eine rechtliche Verwahrungs- oder Obhutspflicht wird durch den Anbieter jedoch nicht übernommen. Der Kunde trägt die Eigenverantwortung für eine hinreichende externe Sicherung seiner Daten.
2.6 Der Anbieter überlässt dem Kunden eine Bedienungsanleitung in digitaler Form.
2.7 Zusätzliche Support-Leistungen werden durch den Anbieter angeboten. Deren Inhalt und Umfang sind der Leistungsbeschreibung auf der Anbieter-Website zu entnehmen.
3) Leistungsänderungen
3.1 Der Anbieter behält sich das Recht vor, die angebotenen Services zu modifizieren oder abweichende Dienste anzubieten, es sei denn, eine solche Änderung ist für den Kunden unzumutbar.
3.2 Des Weiteren ist der Anbieter berechtigt, Leistungen anzupassen oder abweichende Funktionen anzubieten, wenn:
- er aufgrund einer Neugestaltung der Rechtslage dazu verpflichtet ist;
- er einer gegen ihn gerichteten gerichtlichen Entscheidung oder Behördenanordnung nachkommt;
- die Modifikation zwingend erforderlich ist, um vorhandene Sicherheitslücken zu schließen;
- die Änderung ausschließlich zum Vorteil des Kunden geschieht; oder
- die Anpassung rein technischer oder prozessualer Natur ist und keine wesentlichen Auswirkungen auf den Kunden hat.
3.3 Anpassungen, die lediglich unwesentlichen Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben, gelten nicht als Leistungsänderungen im Sinne dieser Bestimmung. Dies betrifft insbesondere rein grafische Änderungen oder die bloße Umstrukturierung der Anordnung von Funktionen.
4) Vertragsschluss
4.1 Die Beschreibungen der Leistungen auf der Website des Anbieters stellen keine rechtlich bindenden Angebote dar, sondern dienen als Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.
4.2 Das Angebot kann der Kunde über das auf der Anbieter-Website bereitgestellte Online-Bestellformular abgeben. Nach Eingabe der persönlichen Informationen und durch Betätigung des den Bestellvorgang beendenden Buttons gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot bezüglich der gewählten Leistungen ab.
4.3 Der Anbieter kann dieses Angebot innerhalb einer Frist von fünf Tagen annehmen, indem:
- er dem Kunden eine Auftragsbestätigung in Schrift- oder Textform (z. B. E-Mail oder Fax) übermittelt, wobei der Zeitpunkt des Zugangs beim Kunden entscheidend ist, oder
- er den Kunden nach der Bestellung zur Zahlung des Entgelts auffordert. Sollten mehrere der genannten Alternativen eintreten, ist der Vertrag mit dem frühesten Zeitpunkt zustande gekommen. Die Annahmefrist beginnt am Tag nach Absendung des Angebots durch den Kunden und endet mit Ablauf des fünften Tages danach. Erfolgt keine Annahme innerhalb dieser Zeit, gilt dies als Ablehnung, und der Kunde ist nicht mehr an sein Angebot gebunden.
4.4 Bei einer Bestellung über das Online-Formular wird der Vertragstext nach Abschluss vom Anbieter gespeichert und dem Kunden in Textform (z. B. E-Mail, Brief) zugestellt. Eine weitergehende Zugänglichmachung erfolgt nicht. Hat der Kunde zuvor ein Nutzerkonto angelegt, werden die Bestelldaten dort archiviert und können passwortgeschützt abgerufen werden.
4.5 Vor der verbindlichen Abgabe kann der Kunde Eingabefehler durch sorgfältige Prüfung der Bildschirmdarstellung identifizieren. Hilfsmittel wie die Browser-Vergrößerung können hierbei genutzt werden. Korrekturen sind über Tastatur und Maus so lange möglich, bis der finale Button angeklickt wird.
4.6 Der Vertragsschluss ist ausschließlich in deutscher Sprache möglich.
4.7 Die Abwicklung findet in der Regel automatisiert per E-Mail statt. Der Kunde muss sicherstellen, dass die hinterlegte E-Mail-Adresse korrekt ist und E-Mails des Anbieters (auch unter Berücksichtigung von SPAM-Filtern) empfangen werden können.
5) Einräumung von Nutzungsrechten durch den Anbieter
Der Anbieter ist Inhaber sämtlicher für die Bereitstellung der Software erforderlichen Nutzungsrechte. Sofern nicht anders in der Leistungsbeschreibung vermerkt, erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares und auf die Vertragslaufzeit befristetes Recht, die Software für geschäftliche Zwecke gemäß diesen AGB zu nutzen. Jede darüber hinausgehende Verwendung ist nicht gestattet.
6) Einräumung von Nutzungsrechten durch den Kunden
Der Anbieter ist befugt, Inhalte und Daten zu nutzen, die ihm vom Kunden im Rahmen der vertraglichen Erfüllung zur Verfügung gestellt werden, sofern deren Verarbeitung für die Leistungserbringung notwendig ist. Hierfür räumt der Kunde dem Anbieter unentgeltlich ein einfaches, zeitlich auf die Vertragslaufzeit begrenztes Recht zur dauerhaften Speicherung, Vervielfältigung sowie Bearbeitung ein und versichert, zur Einräumung dieser Rechte berechtigt zu sein.
7) Pflichten des Kunden
7.1 Der Kunde stellt sicher, dass seine Hardware und Software (Arbeitsplatzrechner, Router, Kommunikationsmittel etc.) den technischen Mindestanforderungen der aktuellen Software-Version entsprechen.
7.2 Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten nach dem Stand der Technik vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Er stellt sicher, dass die Nutzung nur im vereinbarten Umfang erfolgt und meldet unbefugte Zugriffe sofort.
7.3 Auf dem Speicherplatz dürfen keine Daten abgelegt werden, deren Nutzung gegen Gesetze, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder sonstige Vereinbarungen verstößt.
7.4 Der Kunde prüft eigenverantwortlich, ob die Verwendung personenbezogener Daten auf dem Speicherplatz den datenschutzrechtlichen Anforderungen entspricht.
7.5 Der Kunde muss regelmäßig angemessene eigene Datensicherungen durchführen.
7.6 Vor der Eingabe sind Daten auf Viren oder schädliche Komponenten mit dem Stand der Technik entsprechenden Programmen zu prüfen.
7.7 Installierte Skripte oder Programme des Kunden dürfen weder den Betrieb des Servers noch die Sicherheit und Integrität anderer Daten auf den Systemen des Anbieters gefährden.
7.8 Bei einer Gefährdung oder Beeinträchtigung durch Kundenskripte darf der Anbieter diese deaktivieren oder deinstallieren. Zur Gefahrenabwehr kann auch die Internetanbindung der Inhalte unterbrochen werden. Der Kunde wird darüber unverzüglich informiert.
8) Moderation und Beschränkung von Inhalten
8.1 Es besteht keine generelle Pflicht des Anbieters, eingestellte Inhalte proaktiv auf Rechtmäßigkeit zu prüfen. Er behält sich jedoch vor, stichprobenartig oder im Einzelfall Inhalte auf Verstöße zu prüfen und Maßnahmen zu ergreifen.
8.2 Dritte können mutmaßlich rechtswidrige Inhalte über die Kontaktdaten im Impressum melden. Der Anbieter darf Meldungen an den betroffenen Kunden weiterleiten, wobei die Identität des Meldenden nur bei unbedingter Notwendigkeit offengelegt wird.
8.3 Inhaltskontrollen erfolgen grundsätzlich durch Menschen, gegebenenfalls ergänzt durch automatisierte Verfahren.
8.4 Bei festgestellter Rechtswidrigkeit kann der Anbieter nach Ermessen und ohne Vorankündigung:
- den Kunden verwarnen,
- Inhalte sperren oder löschen,
- Vertragspflichten aussetzen,
- den Vertrag ordentlich oder außerordentlich kündigen.
8.5 Maßnahmen werden nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und einer Interessenabwägung getroffen. Kriterien sind unter anderem die Schwere der Verletzung, die Häufigkeit von Verstößen und das Vorliegen von Verschulden.
8.6 Bei häufigen, offensichtlich unbegründeten Meldungen durch einen Kunden kann dessen Beschwerdebearbeitung nach Warnung temporär ausgesetzt werden.
9) Vergütung und Zahlungsbedingungen
9.1 Sofern nicht anders angegeben, sind alle Preise Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
9.2 Zahlungsoptionen und deren Modalitäten werden auf der Website des Anbieters kommuniziert.
10) Vertragsdauer und Vertragsbeendigung
10.1 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Der Kunde kann jederzeit fristlos kündigen, der Anbieter mit einer Frist von 14 Tagen.
10.2 Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, wenn die Fortsetzung des Verhältnisses unter Abwägung der Interessen unzumutbar ist.
10.3 Kündigungen können in Schriftform, Textform (E-Mail) oder über die Kündigungsvorrichtung (Button) auf der Website erfolgen.
10.4 Mit Vertragsende erlischt der Zugriff auf das Konto sowie die Speicherpflicht des Anbieters für Kundendaten.
11) Anbieterwechsel
Bei einem Wunsch nach Wechsel der IKT-Infrastruktur oder zu einem anderen Provider gelten die Regelungen im beigefügten Annex zum Anbieterwechsel.
12) Mängelhaftung
12.1 Mängel oder Schäden sind vom Kunden unverzüglich anzuzeigen.
12.2 Bei nur unerheblicher Minderung der Tauglichkeit ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
12.3 Die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536a Abs. 1 BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.
12.4 Eine Kündigung wegen Nichtgewährung des Gebrauchs ist erst nach fehlgeschlagener Mängelbeseitigung durch den Anbieter zulässig.
13) Haftung
13.1 Der Anbieter haftet bei vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüchen wie folgt:
13.2 Uneingeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Garantieversprechen oder nach zwingenden Gesetzen (Produkthaftungsgesetz).
13.3 Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentlich sind Pflichten, die die Vertragserreichung erst ermöglichen.
13.4 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
13.5 Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen und Vertreter des Anbieters.
14) Haftungsfreistellung
Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung von Rechten durch Kundendaten oder die Art der Nutzung entstehen. Er übernimmt die Kosten der Rechtsverteidigung (Anwalts- und Gerichtskosten), sofern er die Verletzung zu vertreten hat. Der Kunde muss den Anbieter bei der Verteidigung durch Informationen unterstützen.
15) Geheimhaltung
Der Anbieter wahrt Stillschweigen über alle vertraulichen Informationen, die im Rahmen des Vertrages bekannt werden. Dies gilt nicht bei gesetzlichen oder gerichtlichen Offenlegungspflichten.
16) Änderung der AGB
16.1 Der Anbieter kann die AGB ohne Angabe von Gründen ändern, sofern dies zumutbar ist. Er informiert den Kunden in Textform. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen, gelten die Änderungen als akzeptiert.
16.2 Änderungen sind zudem bei Rechtsänderungen, neuen Diensten oder rein technischen Anpassungen zulässig.
16.3 Das Kündigungsrecht des Kunden bleibt unberührt.
17) Anwendbares Recht, Gerichtsstand
17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
17.2 Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist, gilt der Sitz des Anbieters als ausschließlicher Gerichtsstand. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, ist der Sitz des Anbieters ebenfalls der ausschließliche Gerichtsstand, sofern der Vertrag oder daraus resultierende Ansprüche der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit des Kunden zugeordnet werden können. In den genannten Fällen bleibt der Anbieter jedoch berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.
B. Annex: Regelungen zum Anbieterwechsel
1) Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bestimmungen finden Anwendung in jenen Fällen, in denen der Kunde einen Wechsel zu einem alternativen Provider oder die Überführung der Dienste in eine IKT-Infrastruktur in seinen eigenen Räumlichkeiten anstrebt.
2) Begriffsbestimmungen
2.1 Ein „Datenverarbeitungsdienst“ im Kontext dieser AGB stellt eine digitale Dienstleistung dar, die dem Kunden bereitgestellt wird und einen umfassenden, bedarfsgesteuerten Netzzugang zu einem gemeinschaftlich genutzten Vorrat an konfigurierbaren, skalierbaren sowie elastischen Rechenkapazitäten gewährt. Diese können zentral, verteilt oder stark dezentral organisiert sein und zeichnen sich dadurch aus, dass sie mit minimalem Verwaltungsaufwand oder geringfügiger Interaktion durch den Anbieter schnell bereitgestellt und wieder freigegeben werden können.
2.2 „Digitale Vermögenswerte“ im Sinne dieser AGB bezeichnen Elemente in digitaler Form – einschließlich Softwareapplikationen –, für welche der Kunde eine Nutzungsberechtigung besitzt, und zwar unabhängig von der vertraglichen Beziehung zu dem Datenverarbeitungsdienst, von dem weggewechselt werden soll.
2.3 Eine „IKT-Infrastruktur in eigenen Räumlichkeiten“ im Sinne dieser AGB umfasst die IT-Infrastruktur sowie Rechenkapazitäten, welche im Eigentum des Kunden stehen oder von ihm gemietet bzw. geleast wurden, sich im Rechenzentrum des Kunden befinden und durch diesen selbst oder einen beauftragten Dritten betrieben werden.
2.4 Der „Wechsel“ beschreibt einen Prozess unter Beteiligung des Anbieters, des Kunden sowie gegebenenfalls eines aufnehmenden Dienstleisters, bei dem der Kunde von der Nutzung des aktuellen Datenverarbeitungsdienstes zur Inanspruchnahme eines anderen Dienstes derselben Art oder eines anderen, durch einen Dritten angebotenen Dienstes bzw. einer lokalen IKT-Infrastruktur übergeht, auch mittels Extraktion, Umwandlung und Upload der Datenbestände.
2.5 „Exportierbare Daten“ bezeichnen Ein- und Ausgabedaten inklusive dazugehöriger Metadaten, die unmittelbar oder mittelbar durch die Nutzung des Dienstes durch den Kunden oder gemeinschaftlich erzeugt wurden. Ausgenommen sind Vermögenswerte oder Daten des Anbieters oder Dritter, sofern diese durch geistige Eigentumsrechte geschützt sind oder Geschäftsgeheimnisse darstellen.
3) Vorvertragliche Informationen
3.1 Bevor eine Bestellung der Datenverarbeitungsdienste erfolgt, stellt der Anbieter dem Kunden unmissverständliche Informationen zu folgenden Punkten bereit:
- die reguläre Vergütungsstruktur sowie etwaige Strafen bei einer vorzeitigen Vertragskündigung;
- die anfallenden Gebühren für den Wechselvorgang;
- Dienste, die eine hochkomplexe oder kostspielige Umstellung erfordern oder bei denen ein Wechsel ohne signifikante Beeinträchtigung der Daten, digitalen Assets oder der Architektur nicht möglich ist, sofern dies relevant ist;
- spezifische Leistungen, für welche die Umstellungs- und Kündigungsverpflichtungen nicht gelten, falls zutreffend;
- eine vollständige Auflistung der übertragbaren Kategorien von Daten und digitalen Vermögenswerten, mindestens jedoch alle exportierbaren Daten;
- eine lückenlose Aufstellung jener Datenkategorien, die exklusiv für das interne Funktionieren des Anbieter-Dienstes spezifisch sind und vom Datenexport ausgenommen bleiben, falls die Gefahr einer Verletzung von Geschäftsgeheimnissen des Anbieters besteht;
- klare Hinweise zu bekannten Risiken für die Kontinuität der Funktions- oder Dienstbereitstellung durch den Anbieter.
3.2 Das Online-Register des Anbieters, welches Datenstrukturen, Formate, relevante Standards sowie offene Spezifikationen für die Interoperabilität von Daten enthält, ist auf der Webseite des Anbieters zugänglich.
4) Wechsel- und Ausstiegsplan
4.1 Die Vertragsparteien vereinbaren einen Wechsel- und Ausstiegsplan (nachfolgend „Plan“), welcher insbesondere folgende Punkte präzisiert:
- Einzelheiten zur Unterstützung beim Wechsel und Ausstieg, inklusive Portierungsmethoden und -formate sowie der notwendigen Verfahrensschritte zur Durchführung;
- die benannten Ansprechpartner des Kunden sowie des Anbieters zur operativen Umsetzung des Plans;
- eine zeitliche Schätzung für den Export und Transfer der Daten und digitalen Vermögenswerte aus der Umgebung des ursprünglichen Anbieters;
- Einschränkungen und technische Restriktionen, insbesondere solche, die aus einer Datenspeicherung außerhalb der Europäischen Union resultieren;
- eine Beschreibung der vom Anbieter vorgeschlagenen Abfolge der technischen Vorgänge;
- eine Darstellung der vorgesehenen Testmethodik, sofern Überprüfungen durchgeführt werden.
4.2 Auf Verlangen des Kunden stellt der Anbieter dem autorisierten Personal (oder beauftragten Dritten) Informationen zur Erläuterung der relevanten Abläufe und Verfahren zur Verfügung.
4.3 Der Anbieter verpflichtet sich, auf Anforderung des Kunden entweder Tests zu koordinieren oder den Kunden bei eigenen Tests zu unterstützen, um die Praxistauglichkeit des Plans für exportierbare Daten und digitale Assets zu validieren. Bei Problemen werden die Ursachen von den Parteien in gutem Glauben analysiert, um Lösungen zu erarbeiten.
4.4 Beide Parteien sind verpflichtet, den Plan bei Bedarf zu aktualisieren und auf Wunsch des Kunden regelmäßig zu prüfen, ob Änderungen notwendig sind.
5) Einleitung des Wechselprozesses
5.1 Der Kunde übermittelt dem Anbieter unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist eine Wechselmitteilung, aus der die Initiierung des Wechsels hervorgeht. Sollen lediglich Teile der Dienste, Daten oder Assets übertragen werden, ist dies in der Mitteilung zu spezifizieren.
5.2 In dieser Mitteilung hat der Kunde anzugeben, ob er beabsichtigt:
- zu einem anderen Provider für Datenverarbeitungsdienste zu migrieren (unter Angabe des Zielanbieters);
- zu einer lokalen IKT-Infrastruktur des Kunden zu wechseln; oder
- keinen Wechsel vorzunehmen, sondern lediglich die Löschung seiner exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte zu veranlassen.
5.3 Der Anbieter bestätigt den Erhalt dieser Mitteilung innerhalb von drei Werktagen über denselben Kommunikationsweg, den der Kunde genutzt hat.
6) Übergangsfrist
6.1 Die reguläre Übergangsfrist beträgt 30 Kalendertage und beginnt mit dem Ende der Kündigungsfrist zur Einleitung des Wechselprozesses.
6.2 Falls der Anbieter die Frist aus technischen Gründen nicht einhalten kann, verpflichtet er sich:
- den Kunden innerhalb von 14 Werktagen nach Erhalt der Kündigung in Textform zu informieren;
- eine alternative Frist zu benennen, die maximal sieben (7) Monate ab dem Datum der Kündigungsmitteilung des Kunden betragen darf;
- eine angemessene Begründung für die technische Unmöglichkeit zu liefern. Der Kunde hat den Empfang dieser Verlängerung innerhalb von drei Werktagen in Textform zu bestätigen.
6.3 Der Kunde kann die Übergangsfrist einmalig um einen angemessenen Zeitraum von maximal drei Monaten verlängern. Bei Migrationen von hoher Komplexität kann einvernehmlich eine Frist von bis zu 12 Monaten festgelegt werden. Der Kunde informiert den Anbieter hierüber vor Ablauf der ursprünglichen Frist schriftlich oder in Textform. Der Anbieter bestätigt dies innerhalb von drei Werktagen.
7) Pflichten des Anbieters während des Wechselprozesses
Der Anbieter unterstützt den Kunden sowie dessen Beauftragte während des gesamten Zeitraums angemessen, um einen rechtzeitigen Wechsel zu ermöglichen. Insbesondere muss der Anbieter:
- Know-how, notwendige Unterlagen und technischen Support bereitstellen. Bei Problemen erfolgt eine gemeinsame Ursachenanalyse nach Treu und Glauben;
- mit der gebotenen Sorgfalt vorgehen, um die Geschäftskontinuität sowie die vertragsgemäßen Funktionen weiterhin zu gewährleisten;
- über den gesamten Prozess ein hohes Sicherheitsniveau, insbesondere während der Datenübertragung, aufrechterhalten.
8) Obliegenheiten des Kunden
8.1 Der Kunde unternimmt alle zumutbaren Schritte für einen effektiven Wechselvorgang. Er trägt die Verantwortung für den Import der Daten und digitalen Vermögenswerte in seine eigenen Systeme oder die des Zielanbieters.
8.2 Der Kunde und seine Beauftragten (inklusive Zielanbieter) achten die Eigentumsrechte und Geschäftsgeheimnisse des Anbieters an den bereitgestellten Materialien. Ein Zugang für Dritte oder Unterlizenzen sind nur im für den Wechsel erforderlichen Maße und unter Wahrung der Vertraulichkeit zulässig.
9) Wiederherstellung und Löschung von Daten
9.1 Dem Kunden steht für den Abruf oder die Löschung seiner Daten ein Zeitraum von 30 Kalendertagen nach Ende der Übergangsfrist zur Verfügung. Eine längere Frist kann einvernehmlich vereinbart werden, wenn dies geboten ist.
9.2 Nach Ablauf der Frist und erfolgreichem Wechsel löscht der Anbieter alle kundenbezogenen exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte und bestätigt dies. Ausgenommen sind Daten, die nach zwingendem EU-Recht oder nationalem Recht aufbewahrt werden müssen; hierüber erfolgt eine Information an den Kunden.
10) Vergütung für den Wechselprozess und Ausstiegsentgelte
Der Anbieter erhebt für die Durchführung des Wechselprozesses keine zusätzliche Vergütung.
11) Beendigung des Wechselprozesses
11.1 Sobald der Kunde den erfolgreichen Abschluss des Wechsels mitteilt, informiert der Anbieter über die Beendigung des Vertrages. Unterbleibt die Mitteilung trotz berechtigter Vermutung des Anbieters, kann dieser eine Bestätigung fordern. Erfolgt diese nicht binnen 30 Arbeitstagen, wird davon ausgegangen, dass der Wechsel nicht erfolgreich war; der Vertrag wird zu den bestehenden Bedingungen fortgesetzt.
11.2 Wünscht der Kunde lediglich die Löschung ohne Wechsel, informiert der Anbieter am Ende der Kündigungsfrist über das Vertragsende.
12) Vertragsbeendigung
12.1 Das Vertragsverhältnis gilt zwischen den Parteien als beendet, wenn eines der folgenden Ereignisse vollständig eingetreten ist:
- mit dem erfolgreichen Abschluss des Wechselvorgangs;
- nach Ablauf der Kündigungsfrist, wenn der Kunde keinen Wechsel, sondern die Löschung seiner exportierbaren Daten bei Dienstbeendigung wünscht.
12.2 Enthalten die AGB oder der Vertrag Klauseln zur Beendigung aus gesetzlichen Gründen (z. B. Insolvenz, wesentliche Pflichtverletzung, Inhaberwechsel oder Rechtsänderungen), so werden die Vereinbarung und die Dienste nicht beendet, bevor eines der Ereignisse nach Ziffer 12.1 eindeutig eingetreten ist. Andere Rechtsmittel bleiben unberührt. Der Kunde kann Erfolgskriterien und Meilensteine vereinbaren und deren Status melden; die Information über den erfolgreichen Wechsel ist zwingend.
12.3 Bei Misserfolg des Wechsels kooperieren die Parteien nach Treu und Glauben zur Prozessverbesserung. Der Anbieter unterstützt bei der Fehleridentifikation und Hindernisbeseitigung.
- Der Kunde kann den Zielanbieter in seinem Namen einschalten.
- Die Vereinbarung erlischt nicht vor erfolgreichem Abschluss oder einer gerichtlichen Entscheidung.
- Diese Klauseln haben Vorrang vor kollidierenden Beendigungsregelungen anderer Verträge.
12.4 Ein erfolgreicher Abschluss des Wechselprozesses gilt als gegeben, wenn:
- die vereinbarte Kündigungsfrist abgelaufen ist,
- die Übergangsfrist nach Ablauf der Kündigungsfrist begonnen hat,
- die Datenabruffrist nach Ablauf der Übergangsfrist begonnen hat und
- die Datenlöschung nach Ablauf der Datenabruffrist (oder einer alternativ vereinbarten Frist) erfolgreich vollzogen wurde.
12.5 Möchte der Kunde Daten über die Abruffrist hinaus mit eingeschränkter Funktionalität vorhalten oder den Vertrag ohne bestimmte Dienste weiterführen, ist dies erst nach Ablauf der Kündigungs- und Übergangsfrist möglich, sofern eine separate Vereinbarung über Vergütung und Bedingungen getroffen wurde. Bei einem entsprechenden Angebot des Anbieters endet der Vertrag erst nach expliziter Löschungsakzeptanz und Beendigungsbestätigung durch den Kunden.
12.6 Das Recht zur ordentlichen Kündigung bei unbefristeten Verträgen bleibt unberührt, sofern der Grund weder im Anbieterwechsel noch in einer Löschungsabsicht des Kunden liegt.
12.7 Wenn der Vertrag für eine bestimmte Dauer abgeschlossen wurde und das Ablaufdatum vor Ende des Wechselprozesses erreicht wird, ohne dass der Kunde die Löschung beantragt hat, gilt Folgendes:
- die Übergangsfrist beginnt mit dem regulären Ablaufdatum des Vertrages, wobei der Anbieter weiterhin angemessene Unterstützung beim Wechsel leistet;
- die vorstehend in diesem Abschnitt aufgeführten Regelungen bezüglich eines erfolgreichen bzw. nicht erfolgreichen Abschlusses des Wechselprozesses finden entsprechende Anwendung.
Ergänzende Plattformregelungen (Bilderladen)
Diese Plattformregelungen ergänzen die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Plattform Bilderladen.
1. Merchant-of-Record
Der Anbieter betreibt eine Plattform zur Organisation und Abwicklung von Bestellungen im Bereich Schul- und Kindergartenfotografie.
Der Kunde (Fotograf) nutzt die Software zur Verwaltung seiner Fotoprojekte sowie zur Bereitstellung von Bildinhalten.
Der Verkauf von Fotoprodukten an Endkunden erfolgt über die Plattform des Anbieters. Der Anbieter tritt hierbei gegenüber den Endkunden als Verkäufer auf.
2. Rolle des Fotografen
Der Fotograf nutzt die Plattform zur Organisation seiner Fotoprojekte sowie zur Bereitstellung von Bildmaterial für den Verkauf über die Plattform.
Der Fotograf bleibt Urheber der von ihm hochgeladenen Bilder.
Der Fotograf ist verantwortlich für die Durchführung der Fotoprojekte sowie für die Erstellung und Auswahl der bereitgestellten Bilder.
3. Bildrechte / Nutzung der Inhalte
Der Kunde räumt dem Anbieter das nicht ausschließliche Recht ein, die hochgeladenen Inhalte zum Betrieb der Plattform zu nutzen.
Dies umfasst insbesondere:
- Speicherung und Anzeige der Bilder in Online-Galerien
- Verarbeitung der Bilder im Rahmen von Bestellungen
- Weitergabe der Bilddaten an Produktionspartner (z. B. Fotolabore) zur Herstellung bestellter Produkte
- technische Verarbeitung der Bilder im Rahmen der Plattformfunktionen
4. DSGVO / Kinderfoto-Klausel
Der Fotograf versichert, dass er über alle erforderlichen Rechte und Einwilligungen zur Erstellung und Verarbeitung der hochgeladenen Bilddaten verfügt.
Dies gilt insbesondere für Einwilligungen der abgebildeten Personen oder deren gesetzlicher Vertreter, beispielsweise bei Schul- und Kindergartenfotografie.
Der Fotograf stellt sicher, dass die Verarbeitung der Bilddaten den geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen entspricht.
5. Haftungsfreistellung bei Bildrechten
Der Fotograf stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der vom Fotografen hochgeladenen Inhalte entstehen.
Dies gilt insbesondere für Ansprüche wegen
- Verletzung von Persönlichkeitsrechten
- Verletzung von Urheberrechten
- fehlender Einwilligungen zur Veröffentlichung von Bildmaterial.
6. Nutzung der Plattform
Die Plattform darf ausschließlich für rechtmäßige Zwecke genutzt werden.
Insbesondere dürfen keine Inhalte hochgeladen oder verbreitet werden, die
- gegen geltendes Recht verstoßen
- Rechte Dritter verletzen
- beleidigend, diskriminierend oder rechtswidrig sind.
Der Anbieter ist berechtigt, entsprechende Inhalte zu entfernen oder zu sperren.
7. Preisgestaltung
Der Fotograf kann für seine Fotoprojekte eigene Preise festlegen, sofern dies durch die Plattformfunktionen vorgesehen ist.
Die technische Berechnung der Preise, die Rechnungsstellung sowie die Zahlungsabwicklung erfolgen über die Plattform.
8. Zahlungsabwicklung
Bestellungen über die Plattform werden technisch über einen Zahlungsdienstleister abgewickelt.
Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den vom Anbieter eingesetzten Zahlungsdienstleister, beispielsweise Mollie.
9. Nutzung von Kundendaten
Personenbezogene Daten von Endkunden dürfen vom Fotografen ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Fotoprojekts sowie zur Kommunikation im Zusammenhang mit Bestellungen genutzt werden.
Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere zu Marketingzwecken, ist nur zulässig, wenn hierfür eine entsprechende Einwilligung der betroffenen Personen vorliegt.
10. Support und Kommunikation
Der Anbieter betreibt die technische Plattform und unterstützt Endkunden bei technischen Fragen zur Nutzung der Plattform.
Fragen zu Fotoprojekten, Bildinhalten oder fotografischen Leistungen können zusätzlich direkt zwischen Fotograf und Endkunde geklärt werden.
11. Plattformbetrieb
Der Anbieter ist berechtigt, die Plattform technisch weiterzuentwickeln, Funktionen zu verändern oder anzupassen, sofern dies für die Nutzer zumutbar ist.
12. Löschung von Projektdaten
Der Anbieter ist berechtigt, Fotoprojekte und Bilddaten zu löschen, wenn
- das Vertragsverhältnis mit dem Fotografen beendet wurde oder
- die Daten aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht weiter vorgehalten werden können.
Der Fotograf ist selbst für eine Sicherung seiner Bilddaten verantwortlich.